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Mittwoch, 19. Oktober 2011

Hausrecht und Hausverbot

Dass Gastronomen ein Hausrecht besitzen, dürfte hinlänglich bekannt sein. Auch das es regelmäßig zum Gebrauch dieses Hausrechts kommt sicher auch.

So wurde z.B. vor ein paar Jahren einem Gronauer und seinem Hund der Zutritt zu einem China-Imbiss vom Inhaber verweigert. Verzeihen Sie hier den Witz, dass der Hund da vielleicht auch Glück gehabt haben könnte. Zumal dieser Hund einigen Wert hatte. Denn der Mann war schließlich blind und der Hund sein ausgebildeter Blindenhund. Doch der aktuelle Fall vom Gebrauch des Hausrechts fand nicht in Gronau/Westfalen statt, sondern passierte in der Stadt der Messer und Klingen. Der Stadt, wo das Benehmen mancher Gastronomen schon mal aus der Kiste zu kommen scheint. Zumindest dann, wenn es um die Kartoffel-Kiste® geht.

Doch diesmal tat sich nicht der Betreiber der Kartoffel-Kiste® in Solingen hervor, sondern ein anderer Mitstreiter aus der Gastrozunft dieser Stadt. Dieser verwies eine stillende Mutter kurzerhand seines Hauses. Ob diese Mutter in den Augen des Gastronomen zu "provokant" gestillt hat oder der Gastronom die Befürchtung hatte, ihm könnte das, was im folgenden Video passiert, auch passieren, ist nicht bekannt.